RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 111;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0559/75 E 28. April 1976 VwSlg 4968 F/1976 RS 3

Stammrechtssatz

Unter einer Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 ist ein schulähnlicher Betrieb zu verstehen, der über die organisatorischen Voraussetzungen (wie Schulräume, das erforderliche Personal nach der Art eines Lehrkörpers, ein Sekretariat, eine über längere Zeit feststehendes Bildungsangebot) verfügt, um laufend gegenüber einer größeren Zahl von Interessenten eine Tätigkeit iSd § 6 Z 11 UStG 1972 auszuüben (Literaturhinweis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150040.X01

Im RIS seit

21.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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