RS Vwgh 1989/12/4 87/15/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1989
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0246/79 E 20. März 1980 VwSlg 5467 F/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn eine Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 der Art nach einzelne Gegenstände unterrichtet, die zum Lehrstoff öffentlicher Schulen gehören. Voraussetzung ist vielmehr, daß der Lehrstoff in den unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach wenigstens annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150139.X04

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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