Index
UStGNorm
UStG 1972 §6 Z11Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0246/79 E 20. März 1980 VwSlg 5467 F/1980 RS 2Stammrechtssatz
Eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn eine Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 der Art nach einzelne Gegenstände unterrichtet, die zum Lehrstoff öffentlicher Schulen gehören. Voraussetzung ist vielmehr, daß der Lehrstoff in den unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach wenigstens annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150139.X04Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019