RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0217

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
UStG 1972 §10 Abs2 Z17;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7;
UStG 1972 §6 Z14;

Rechtssatz

Werden schriftliche Unterlagen FÜR eine Vortragstätigkeit verfaßt, so liegt primär nicht eine schriftstellerische Tätigkeit vor, sondern steht die Vortragstätigkeit im Vordergrund der erbrachten Leistung, für die die Erstellung der Skripten eine zwar wichtige, jedoch nur unterstützende Tätigkeit darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130217.X02

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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