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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Werden schriftliche Unterlagen FÜR eine Vortragstätigkeit verfaßt, so liegt primär nicht eine schriftstellerische Tätigkeit vor, sondern steht die Vortragstätigkeit im Vordergrund der erbrachten Leistung, für die die Erstellung der Skripten eine zwar wichtige, jedoch nur unterstützende Tätigkeit darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130217.X02Im RIS seit
17.02.1988