RS Vwgh 1989/12/4 87/15/0139

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Veröffentlicht am 04.12.1989
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;

Rechtssatz

Der vom Steuerpflichtigen zu führende Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, konnte durch den stets gleichbleibenden Hinweis des Steuerpflichtigen, daß er als Lektor an verschiedenen österreichischen Hochschulen denselben Lehrstoff vortrage wie in seiner Privatschule, nicht erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150139.X07

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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