Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Erbringung der Leistungen durch einen Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 nicht feststellbar, dann besteht keinerlei Anlaß dafür, den vom Abgabenpflichtigen getätigten Aufwand in einem höheren Maß als mit den in den nicht anerkannten Rechnungen genannten Nettobetr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/11 95/13/0143 2 Stammrechtssatz Ob der Aussteller einer die Grundlage eines geltend gemachten Vorsteuerabzuges bildenden Rechnung ein Unternehmer war, ist eine Rechtsfrage, die nach den Kriterien der Bestimmung des § 2 UStG 1972 auf der Basis von Sachverhaltsfeststellungen über da... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Leistungserbringer nicht festgestellt werden kann, kommt ein Vorsteuerabzug aus den darüber gelegten Rechnungen rechtlich nicht in Betracht (Hinweis E 5.2.1992, 89/13/0111, ÖStZB 1992, 646). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130030.X04 Im RI... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §35 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z2;UStG 1972 §5;
Rechtssatz: Auch ein Vorsteuerabzugsrecht des Unternehmens schließt eine nach § 35 Abs 2 FinStrG strafbare Verkürzung der Einfuhrumsatzsteuer nicht aus (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069, 0070, VwSlg 5803 F/1983). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Anläßlich einer im Jahre 1991 durchgeführten Umsatzsteuernachschau im Unternehmen der Beschwerdeführerin, welche den Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen betreibt, wurde ein von der Beschwerdeführerin geltend gemachter Vorsteuerbetrag in Höhe von S 298.181,82 aus einer Rechnung der Firma Autohandel V. F.-K. vom 9. August 1990 mit der Begründung: nicht anerkannt, daß ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0144 2 Stammrechtssatz Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leiste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Ob der Aussteller einer die Grundlage eines geltend gemachten Vorsteuerabzuges bildenden Rechnung ein Unternehmer war, ist eine Rechtsfrage, die nach den Kriterien der Bestimmung des § 2 UStG 1972 auf der Basis von Sachverhaltsfeststellungen über das Vorlie... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Frage strittig, ob ein vom Beschwerdeführer, einem Tierarzt, gemietetes (geleastes), auf einem von der G-GmbH erworbenen Grundstück errichtetes Ordinationsgebäude (Leasinggut) in den Streitjahren dem Beschwerdeführer oder der GmbH zuzurechnen ist; nur im zweiten Fall wäre die auf eine Mietvorauszahlung und die monatlichen Leasingraten des Beschwerdeführers entfallende Umsatzsteuer bei diesem als Vorsteuer abzugsfähig. In dem am 30. Dezember 1988 auf unbes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §12 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/23,24, S 474-477;
Rechtssatz: Mietkaufverträge enthalten Elemente ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §12 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/23,24, S 474-477; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/17 91/15/0083 1 Stammrechtssatz Für die F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §12 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/23,24, S 474-477;
Rechtssatz: Ist die Ausübung der Kaufoption durch den Leasingnehmer zu erwarten (hier: de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Zur Herbeiführung der Gewichtsabnahme, die als Reduktion des Körperumfangs in Zentimetern ausgedrückt wird, werden patentierte Gymnastikgeräte verwendet, an denen von den Kundinnen Turnübungen unter Anleitung des Personals des Institutes absolviert werden. In den Vertragsformularen ist die Eintragung von "Beginn und Ende des Kurses" sowie der Anzahl der "Besuche/Behandlungen" vorgesehen. Die Behandlung kann mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;BAO §289;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs4;
Rechtssatz: Sache eines Berufungsverfahrens nach § 198 und § 289 BAO iVm § 21 Abs 1 und § 21 Abs 4 UStG 1972 ist die Veranlagung zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre des Streitzeitraumes, also die Festsetzung der Abgabe (Steuer oder Überschuß). Die vom Ab... mehr lesen...
Die belangte Behörde versagte 1988 im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Veranlagung zur Umsatzsteuer und die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die oben erwähnten Zeiträume mit der Begründung: , es fehle ihr die Unternehmereigenschaft. Die Beschwerdeführerin sei als Bauherrengemeinschaft zur Errichtung eines Hotelkomplexes auf der Liegenschaft der ihr angehörenden Miteigentümer in Tirol am 31. März 1984 in Deutschland errichtet worden und auch als solche nach außen in... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein wesentliches Merkmal der Bauherreneigenschaft ist die Tragung des Risikos der Bauführung. Der Umstand, daß jemand den Bauauftrag erteilt hat, ist ein wesentliches Indiz für die Bauherreneigenschaft. Die bloße Tatsache, daß schon vorher jemand anderer die Baupläne bei der Baubehörde eingereicht hat, spricht nicht gegen die B... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des auf dieser Liegenschaft geplanten Hauses Einfluß nehmen... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0103 3 Stammrechtssatz Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehö... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1UStG 1972 §12 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0279 E 15. Juni 1988 VwSlg 6333 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist wohl richtig, daß abzugsfähige Vorsteuern auch im Schätzungsweg ermittelt werden können; Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, daß gem § 12 Abs 1 UStG 1972 als erwiesen angenommen werde... mehr lesen...
Index: EStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1UStG 1972 §12 Abs1 Z1UStG 1972 §22 Abs5
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheit des Unternehmens wird durch § 22 Abs 5 UStG 1972 nicht berührt. Es stellen daher ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 22 Abs 1 UStG 1972 und ein von demselben Unternehmer geführter Gewerbebetrieb, der nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuern ist, ein einheitliche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Arzt sowie ein Gast- und Landwirt, betreiben einen Reit- und Zuchtbetrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Laut Punkt III 2 des (auf Kanzleipapier des nunmehrigen Beschwerdevertreters errichteten) Gesellschaftsvertrages vom 15. Februar 1989 wurde bezüglich Einlagen und Beteiligung der Gesellschafter folgende Regelung getroffen: a) Herr Dr. L (Erstbeschwerdeführer) verpflichtet sich, die zur Erreichung des Geschäftszweckes erforder... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, daß die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Werden Wirtschaftsgüter für das Sonderbetriebsvermögen eines Personengesellschafters angeschafft - dieses steht im Eigentum des Gesellschafters und wird der Personengesellschaft nur zur Nutzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Urkunde vom 11. April 1985 zum Steuerberater bestellt. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Seine Kanzlei befindet sich in derselben Wohnung, in der sein Bruder EF ein Buchhaltungsbüro betreibt. Im Streitjahr stellte EF dem Beschwerdeführer einen Betrag in der Höhe von 176.625 S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in der Höhe von 35.325 S für diverse Buchhaltungs- und Beratungstätigkeiten (Steuerberatung) in Rechnung, den d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein Bescheid ist nicht schon deshalb inhaltlich rechtswidrig, weil er herangezogene Gesetzesstellen nicht nennt. Geht aus de... mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;UStG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann das Nutzflächenverhältnis bei Gebäuden als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des der Einkunftsquelle zuzuweisenden Anteils an gemeinsamen Aufwendungen angesehen werden (Hinweis E 3.7.1991, 90/14/0066,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und bezog in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Im Jahr 1988 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellten die Prüfer unter anderem fest, daß das Objekt U-Straße (drei Wohneinheiten) seit der Anschaffung im Jahre 1981 bis Mitte 1988 (Termin der Schlußbesprechung) nie vermietet war und weitere Liegenschaften (Buffet K, Lokal S und Garage A) s... mehr lesen...