RS Vwgh 1995/12/13 95/13/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Leistungserbringer nicht festgestellt werden kann, kommt ein Vorsteuerabzug aus den darüber gelegten Rechnungen rechtlich nicht in Betracht (Hinweis E 5.2.1992, 89/13/0111, ÖStZB 1992, 646).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130030.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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