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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in AnwBl 1995/23,24, S 474-477;Rechtssatz
Ist die Ausübung der Kaufoption durch den Leasingnehmer zu erwarten (hier: der Bf hatte für den Erwerb eines Gebäudes keine weiteren Leistungen zu erbringen und benötigte darüberhinaus das Gebäude unbedingt für die Betriebsausübung, sodaß die Nichtausnützung der eingeräumten Kaufoption "gegen jede Vernunft" gewesen wäre), so kann bei der Prüfung des Charakters des Leasingvertrages als Teilamortisationsvertrag oder Vollamortisationsvertrag der nur bei Nichtausübung der Kaufoption bestehende Rückfoderungsanspruch des Leasingnehmers auf von ihm geleistete "Kautionen" (hier: Geldleistungen, die nicht Entgeltbestandteile für die Nutzungsüberlassung, sondern zur Sicherung der ordnunsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes sowie zur Unterlassung wertmindernder baulicher Veränderungen darstellen) nicht berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150107.X03Im RIS seit
11.07.2001