RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0107

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;
UStG 1972 §12 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1995/23,24, S 474-477;

Rechtssatz

Ist die Ausübung der Kaufoption durch den Leasingnehmer zu erwarten (hier: der Bf hatte für den Erwerb eines Gebäudes keine weiteren Leistungen zu erbringen und benötigte darüberhinaus das Gebäude unbedingt für die Betriebsausübung, sodaß die Nichtausnützung der eingeräumten Kaufoption "gegen jede Vernunft" gewesen wäre), so kann bei der Prüfung des Charakters des Leasingvertrages als Teilamortisationsvertrag oder Vollamortisationsvertrag der nur bei Nichtausübung der Kaufoption bestehende Rückfoderungsanspruch des Leasingnehmers auf von ihm geleistete "Kautionen" (hier: Geldleistungen, die nicht Entgeltbestandteile für die Nutzungsüberlassung, sondern zur Sicherung der ordnunsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes sowie zur Unterlassung wertmindernder baulicher Veränderungen darstellen) nicht berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150107.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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