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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Ist die Erbringung der Leistungen durch einen Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 nicht feststellbar, dann besteht keinerlei Anlaß dafür, den vom Abgabenpflichtigen getätigten Aufwand in einem höheren Maß als mit den in den nicht anerkannten Rechnungen genannten Nettobeträgen zu schätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130030.X06Im RIS seit
11.07.2001