RS Vwgh 1995/12/13 95/13/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Ist die Erbringung der Leistungen durch einen Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 nicht feststellbar, dann besteht keinerlei Anlaß dafür, den vom Abgabenpflichtigen getätigten Aufwand in einem höheren Maß als mit den in den nicht anerkannten Rechnungen genannten Nettobeträgen zu schätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130030.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten