RS Vwgh 1995/12/13 95/13/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/11 95/13/0143 2

Stammrechtssatz

Ob der Aussteller einer die Grundlage eines geltend gemachten Vorsteuerabzuges bildenden Rechnung ein Unternehmer war, ist eine Rechtsfrage, die nach den Kriterien der Bestimmung des § 2 UStG 1972 auf der Basis von Sachverhaltsfeststellungen über das Vorliegen der im § 2 UStG 1972 genannten Tatbestandsmerkmale zu beurteilen ist (Hinweis E 28.10.1993, 93/14/0123). Auf den "guten Glauben" des Steuerpflichtigen an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es rechtlich nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130030.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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