RS Vwgh 1995/7/11 95/13/0143

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Veröffentlicht am 11.07.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0144 2

Stammrechtssatz

Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug (Hinweis E 14.11.1988, 87/15/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130143.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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