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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0144 2Stammrechtssatz
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug (Hinweis E 14.11.1988, 87/15/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130143.X01Im RIS seit
20.11.2000