RS Vwgh 1993/4/20 93/14/0001

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, daß die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Werden Wirtschaftsgüter für das Sonderbetriebsvermögen eines Personengesellschafters angeschafft - dieses steht im Eigentum des Gesellschafters und wird der Personengesellschaft nur zur Nutzung überlassen - so werden die betreffenden Leistungen nicht für das Unternehmen der Personengesellschaft ausgeführt; die Gesellschaft ist somit nicht berechtigt, Vorsteuern abzuziehen, die im Zusammenhang mit Sonderbetriebsausgaben ihres Gesellschafters anfallen (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm 90 ff; Kranich-Siegl-Waba, Mehrwertsteuer-Handbuch, 05te Auflage, § 12 Anm 10, S 385).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140001.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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