IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von Mag. Barbara Steger und Mag. Robert Schnabl als Berichterstatter und HR Mag. Herbert Hubmayr als weiteren Berufsrichter sowie Univ.-Prof. DI Peter Bauer und Mag. Julia Heinisch, MA MBA, als fachkundige Laienrichter über den mit Schriftsatz vom 06.09.2021 gestellten Antrag der Bietergemeinschaft bestehend aus der A GmbH, ***, ***, und der B GmbH , ***, ***... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.11.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §80BVergG 2018 §135BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Wie auch bei den Ausschreibungsbestimmungen so kommt es auch beim Angebot samt allfälliger Begleitschreiben einzig auf den objektiven Erklärungswert des Textes in Bezug auf die Bedeutung des Angebotes an, allfällige anderslautende Motive des Erklärende... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.11.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §80BVergG 2018 §135BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Eine Änderung oder Ergänzung des Angebotes ist aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter nur während der Angebotsfrist zulässig. Die vom Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen und auch Aufklärungen zu hinterfragten Unklarheiten sind endgü... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über den Antrag von Rechtsanwalt A, ***, ***, vom 16.10.2021 auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in der Vergabesache „Rechtsberatungsleistungen ***“ (öffentlicher Auftraggeber: B, ***, ***), folgenden BESCHLUSS 1. Dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wird insofern Folge gegeben, als der B als öffentliche Auftraggeberin im Vergabeverfahren „Rechtsberatu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Bei der Interessenabwägung ist auf die allgemeinen Interessen und Grundsätze Rücksicht zu nehmen, dass der Auftraggeber bei seiner zeitlichen Planung des Beschaffungsvorganges die Dauer eines allfälligen Rechtsschutzverfahrens mit einzukalkulieren hat (siehe ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Bei der beabsichtigten Einladung von Bewerbern zur Angebotslegung durch die Auftraggeberin ist die vorläufige Untersagung dieser Einladung die gelindeste noch zum Ziel führende vorläufige Maßnahme (vgl BVwG W138 2123604-1). Schlagworte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Dem Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes, nämlich der Ermöglichung der Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren [hier: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung] ist durch eine entsprechende Maßnahme Genüge zu leisten. Zweck einer einst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Durch die Begrenzung der einstweiligen Verfügung [§ 14 Abs 6 NÖ VNG] mit der Dauer des abzusichernden Nachprüfungsverfahrens wird die Dauer der einstweiligen Verfügung bestimmbar gemacht. Die Zeit bemisst sich nach der Dauer des Nachprüfungsverfahrens. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Die Grundsätze der Bietergleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung [hier: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach dem NÖ VNG] gebieten es, mit der Einladung zur zweiten Stufe dieses Verfahrens und der damit verbundenen Übermittlung der de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14BVergG 2018 §141
Rechtssatz: § 14 Abs 6 NÖ VNG verlangt lediglich die Festsetzung einer Zeit und legt keine Höchstfrist fest. Aus dem Zweck der einstweiligen Verfügung, der Absicherung eines effektiven Nachprüfungsverfahrens, ergibt sich, dass die einstweilige Verfügung für die gesamte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch seinen Vergabesenat 1 unter dem Vorsitz von Hofrat Mag. Dr. Becksteiner und Hofrat Mag. Dr. Schwarzmann als Berichterstatter und Dr. Sebastian Kutsche, LL.M. als weiteren Berufsrichter sowie Mag. Markus Fischer und Mag. Dr. Monika Stief-Kótrnec als fachkundige Laienrichter über den Antrag der Bietergemeinschaft A GmbH und B GmbH, ***, ***, v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Vom Schadensbegriff (§ 6 Abs 1 NÖ VNG) sind all jene Nachteile umfasst, die in der Beeinträchtigung der Möglichkeit eines Unternehmers, am Vergabeverfahren teilzunehme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Dass die Angebote mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind, ergibt sich aus dem Gesetz (§ 48 Abs 12 BVergG); Auftraggeber sind jedoch nicht ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Eine unanfechtbar gewordene (bestandfeste) Entscheidung des Auftraggebers kann im Rahmen der Nachprüfung von auf dieser Entscheidung aufbauenden Entscheidungen des Auf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Die Übermittlung von verschiedenen, jeweils einzeln mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Angebotsbestandteilen genügt den Anforderungen des § 48... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 48 Abs 8 BVergG ergibt sich, dass der Auftraggeber sicherzustellen hat, dass sein Server während der gesamten Frist durchgehend empfangsbereit i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 11.10.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §12LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §48BVergG 2018 §88 Abs6BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Die Formulierung des § 48 Abs 8 BVergG („bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der jeweiligen Frist … durchgehend empfangsbereit“) bestätigt, dass es im Wesen auch der (mater... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Schwarzmann und HR Mag. Dr. Becksteiner und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. als weitere Berufsrichter sowie der fachkundigen Laienrichter Mag. Schrötter (Auftragnehmerseite) und Mag. Dr. Stief-Kótrnec (Auftraggeberseite) über den Nachprüfungsantrag (Antrag auf Nichtig-erklärung der Zuschlagsentscheidung vom 07.10.2020) der B GmbH (vertreten durch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §91BVergG 2018 §141BVergG 2018 §143
Rechtssatz: Die Zuschlagskriterien sind so klar und eindeutig zu formulieren, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §91BVergG 2018 §141BVergG 2018 §143
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Verwendung von sgn unbestimmten Begriffen („weiche Kriterien“) als Zuschlagskriterien zulässig, sofern der öffentliche Auftraggeber bereits in der Ausschreibung eine ausreichende Konkretisierung dahingehend vornimm... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Schwarzmann und HR Mag. Dr. Becksteiner als Berichterstatter sowie HR Mag. Dr. Wessely, LL.M., als weiteren Berufsrichter sowie Mag. Schrötter und DI Wiener als fachkundige Laienrichter über den mit Schriftsatz vom 31.08.2020 gestellten Antrag der A GmbH (vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH & Co KG in ***, ***) auf Nichtigerklärung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.10.2020 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6 Abs1LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1BVergG 2018 §125BVergG 2018 §135BVergG 2018 §137BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Ob ein Mangel behebbar oder unbehebbar ist, hat der öffentliche Auftraggeber anhand eines objektiven, an den allgemeinen Vergabegrundsätzen (insbesondere Wettbewerbsgebot und Gleichbehandlungsg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von HR Dr. Schwarzmann sowie HR Dr. Becksteiner (Berichter) und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. (weiterer Berufsrichter) und den fachkundigen Laienrichtern Mag. Dr. Monika Stief-Kótrnec und Mag. Alexander Schrötter im Vergabeverfahren „Diverse ziviltechnische Leistungen für den Bildungscampus *** in der Marktgemeinde ***“ (öffentlicher Auftraggeber: Marktgemeind... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Entsprechend der Judikatur der Vergabeinstanzen werden Angebote ausgeschieden, deren Angebotspreis nicht zumindest eine Entlohnung nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhnen berücksichtigt. Ebenso sind unleserliche Angebote auszuscheiden. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Sind nach den Ausschreibungsunterlagen Nachweise vorzulegen, die nicht älter als zwei Monate sind und werden Nachweise vorlegt, die älter sind, handelt es dabei um nicht verbesserbare Mängel. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Bieter zur Vorlage a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Der Informationswert einer vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Kontobestätigung muss dergestalt sein, dass der Auftraggeber prüfen kann, ob der Ausschlussgrund des § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 vorliegt. Schlagworte Vergabe; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Ein Kontoauszug ist schon begrifflich keine „Kontobestätigung“ des Sozialversicherungsträgers, weil er in Bezug auf die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung keine Erklärung des Sozialversicherungsträgers enthält. Würde man den Kontoauszug betreffend die Sozialversi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Ein Auszug aus dem Steuerkonto ist einer Bescheinigung gemäß § 229a BAO nicht gleichwertig. Schlagworte Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Fordern die Ausschreibungsunterlagen die Vorlage von Nachweisen für das „Geschäftsjahr 2018“ so hat ein verständiger Bieter bei Verwendung eines derartigen Begriffes ohne weitere Präzisierungen jedenfalls davon auszugehen, dass das „Geschäftsjahr 2018“ zumindest den Ze... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch seinen Vergabesenat 1 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Becksteiner und Mag. Dr. Schwarzmann als Berichterstatter und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. als weiteren Richter über die mit Schriftsatz vom 23.9.2019 gestellten Anträge der A GmbH & Co KG, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte in ***, ***, auf Nichtigerklärung der ihr Angebot bet... mehr lesen...