Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.11.2020Norm
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6Rechtssatz
Die Zuschlagskriterien sind so klar und eindeutig zu formulieren, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Ausscheidung; Zuschlagsentscheidung; Zuschlagskriterien; Nachvollziehbarkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.14.002.2020Zuletzt aktualisiert am
29.01.2021