RS Lvwg 2020/11/27 LVwG-VG-14/002-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.11.2020

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
BVergG 2018 §91
BVergG 2018 §141
BVergG 2018 §143

Rechtssatz

Die Zuschlagskriterien sind so klar und eindeutig zu formulieren, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Nichtigerklärung; Ausscheidung; Zuschlagsentscheidung; Zuschlagskriterien; Nachvollziehbarkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.14.002.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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