RS Lvwg 2020/7/25 LVwG-VG-6/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.07.2020

Norm

BVergG 2018 §78
BVergG 2018 §79
BVergG 2018 §141
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16

Rechtssatz

Entsprechend der Judikatur der Vergabeinstanzen werden Angebote ausgeschieden, deren Angebotspreis nicht zumindest eine Entlohnung nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhnen berücksichtigt. Ebenso sind unleserliche Angebote auszuscheiden.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.6.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten