Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.07.2020Norm
BVergG 2018 §78Rechtssatz
Entsprechend der Judikatur der Vergabeinstanzen werden Angebote ausgeschieden, deren Angebotspreis nicht zumindest eine Entlohnung nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhnen berücksichtigt. Ebenso sind unleserliche Angebote auszuscheiden.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.6.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020