Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Sind nach den Ausschreibungsunterlagen Nachweise vorzulegen, die nicht älter als zwei Monate sind und werden Nachweise vorlegt, die älter sind, handelt es dabei um nicht verbesserbare Mängel. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Bieter zur Vorlage a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Der Informationswert einer vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Kontobestätigung muss dergestalt sein, dass der Auftraggeber prüfen kann, ob der Ausschlussgrund des § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 vorliegt. Schlagworte Vergabe; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Ein Kontoauszug ist schon begrifflich keine „Kontobestätigung“ des Sozialversicherungsträgers, weil er in Bezug auf die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung keine Erklärung des Sozialversicherungsträgers enthält. Würde man den Kontoauszug betreffend die Sozialversi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Ein Auszug aus dem Steuerkonto ist einer Bescheinigung gemäß § 229a BAO nicht gleichwertig. Schlagworte Vergabe; Nachprüfung; Dienstleistungsauftrag; Nichtigerklärung; Ausscheidensentscheidung; Ausscheidungsgrund; Eignungsnachweis; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 25.07.2020 Norm: BVergG 2018 §78BVergG 2018 §79BVergG 2018 §141LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16
Rechtssatz: Fordern die Ausschreibungsunterlagen die Vorlage von Nachweisen für das „Geschäftsjahr 2018“ so hat ein verständiger Bieter bei Verwendung eines derartigen Begriffes ohne weitere Präzisierungen jedenfalls davon auszugehen, dass das „Geschäftsjahr 2018“ zumindest den Ze... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch seinen Vergabesenat 1 unter dem Vorsitz von HR Mag. Dr. Becksteiner und Mag. Dr. Schwarzmann als Berichterstatter und HR Mag. Dr. Wessely, LL.M. als weiteren Richter über die mit Schriftsatz vom 23.9.2019 gestellten Anträge der A GmbH & Co KG, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte in ***, ***, auf Nichtigerklärung der ihr Angebot bet... mehr lesen...