RS Lvwg 2021/10/21 LVwG-VG-12/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2021
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

21.10.2021

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §4 Abs2 Z1
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §14
BVergG 2018 §141

Rechtssatz

Durch die Begrenzung der einstweiligen Verfügung [§ 14 Abs 6 NÖ VNG] mit der Dauer des abzusichernden Nachprüfungsverfahrens wird die Dauer der einstweiligen Verfügung bestimmbar gemacht. Die Zeit bemisst sich nach der Dauer des Nachprüfungsverfahrens.

Schlagworte

Vergabe; einstweilige Verfügung; Ausscheidung; Angebot; Verhandlungsverfahren; Einladung zur Angebotslegung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.VG.12.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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