Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207;BAO §238;BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage der Entstehung des Abgabenanspruches ist nur für die Frage der Bemessungsverjährung von Bedeutung. Da es sich jedoch bei der Erlassung eines Haftungsbescheides um eine Einhebungsmaßnahme handelt, ist für die Frage nach der Zulässigkeit ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Heranziehung zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG ist die Erlassung eines Haftungsbescheides an die geschäftsführende Komplementär-GmbH nicht Voraussetzung (Hinweis E 10.6.1980, 535/80). Bei einer GmbH & Co KG trifft die der geschäftsführenden GmbH gem § 81 Abs 1 BAO auferlegte Pflic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1988 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies eine für die Une... mehr lesen...
Wie einer in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindlichen, vom Beschwerdeführer unterfertigten Niederschrift vom 16. April 1993 über eine anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der T. GmbH - einem Speditionsunternehmen - durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung zu entnehmen ist, wurden bei einer Hausdurchsuchung am 21. Februar 1991 "diverse Firmenunterlagen (auch von verbundenen Unternehmen)" beschlagnahmt. Es habe sich dabei um Treuhandverträge der ausländ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038
Rechtssatz: Im Fall einer Aufteilung der Agenden zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befaßten Personen zur Haftung dafür nicht herangezogen werden (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038
Rechtssatz: Eine INTERNE Vereinbarung betreffend die Aufteilung der Geschäftsführungsagenden, denen von den Organen der GmbH nachzukommen ist, steht einem Tätigwerden nach auß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe jedoch:91/17/0047 E 13. November 1992 RS 4; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kommt es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf an, welcher der Geschäftsführer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befaßt gewesen ist. Eine Überprüfung der Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/10 91/13/0181 8 Stammrechtssatz Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an de... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038
Rechtssatz: Hat ein Geschäftsführer einer GmbH ungeachtet der internen Agendenverteilung offenbar infolge Abwesenheit des intern Zuständigen die Abgabenerklärungen unterfertig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038
Rechtssatz: Eine interne Verteilung der Geschäftsführeragenden kann, soweit sie nachweisbar besteht, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Zulässigkeit, grundsätzlich geeign... mehr lesen...
Der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien erkannte mit Straferkenntnis vom 16. November 1992 den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Masseverwalter eines näher bezeichneten Gemeinschuldners (Konkurseröffnung 23. August 1991) die (durch Schätzung seitens der Abgabenbehörde ermittelte) Getränkesteuer "für die Monate September bis Dezember 1991, fällig bis zum 10. Tag des folgenden Monats, bis zum 16. Jänner 1992 nicht entrichtet und dadurch vier Verwaltungsübertretungen begangen". Er h... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §50;KO §81;KO §83;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist hinsichtlich des Konkursvermögens gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners und ist daher den in § 54 Abs 1 Wr LAO angeführten Vertretern zuzurechnen. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §50;KO §81;KO §83;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Masseverwalters, als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners die Steuern, die aus dessen verwalt... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8
(hier: Die Behörde hätte festzustellen gehabt, ob und wieso der
Masseverwalter den Angaben des Gemeinschuldners über die
Ordungsgemäßheit der Buchhaltung hätte mißtrauen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0251 1 Stammrechtssatz Zu den gesetzlichen Vertretern im Sinne des § 80 Abs 1 BAO gehören auch die Masseverwalter. Auch wenn es zu einem Konkursfortbetrieb durch den Gemeinschuldner kommt, hat der Masseverwa... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht der Beschwerdeführer eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über seine am 21. Jänner 1994 auch in seiner Eigenschaft als Haftungspflichtiger nach §§ 9 und 80 BAO obene Berufung gegen die an die von ihm vertretene R. GesmbH erlassenen Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 1991 vom 29. November 1993 nicht entschieden habe. Die belangte Behörde hat die Akten des Verwaltungs... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Frage strittig, ob der Beschwerdeführer als (ehemaliger) Geschäftsführer einer GmbH zu Recht gemäß § 9 Abs 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für bei der GmbH uneinbringliche Abgaben herangezogen wurde. Während die belangte Behörde dies in dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid bejaht, verneint der Beschwerdeführer dies in der dagegen zunächst be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1991 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 und § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der W-GmbH in Höhe von insgesamt S 28,011.268,-- (Umsatzsteuer 1987 S 7,187.527,-- und Umsatzsteuer 1988 S 20,823.741,--) heran. Im Rahmen eines Ansuchens um Verlängerung der Rechtsmittelfrist gegen den Haftungsbescheid stellte der durch den Beschwerdeführer bevollmächtigte Wirtschaftstreuhänder P. am 2. August 1991 den Antrag auf Mitteilung der dem Ha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Haftungspflichtiger im gesamten Verwaltungsverfahren kein substantiiertes Vorbringen erstattet, warum er im Zeitraum seiner Geschäftsführung an der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten gehindert gewesen wäre, so ist eine von der Abgabenbehörde angenommene schuldhafte Pflichtverletzung nicht als rechts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Steht ausschließlich die Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Rede, deren Fälligkeiten in den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Haftungspflichtigen für eine GmbH fallen, dieser Umstand ihm auch in der Berufungsvorentscheidung dargelegt worden ist, so wäre es zur Vermeidung der Haftungsinanspruchnahme seine Auf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der mittlerweile ausgeschiedene Geschäftsführer einer Gesellschaft für alle zur Anerkennung der Steuerfreiheit von Ausfuhrumsätzen erforderlichen Nachweise gesorgt und diese dem neuen Geschäftsführer übergeben und hat der neue Geschäftsführer diese Nachweise nicht vorgelegt, sodaß die AbgBeh eine Abgabe für diese ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine für einen Ausfall einer Abgabe, die wegen Nichterbringens der zur Anmerkung der Steuerfreiheit notwendigen Nachweise vorgeschrieben wurde, kausale schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des ehemaligen Geschäftsführers der abgabenpflichtigen Gesellschaft ist insbesondere dann zu sehen, wenn der Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens nur die Heranziehung zur Haftung gemäß § 9 BAO, so ist eine rechtswirksame Zustellung der jeweiligen Abgabenbescheide keine Voraussetzung dafür, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird (Hinweis E 22.2.199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 94/13/0095 4 Stammrechtssatz Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO entbindet den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §273 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §278 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, wonach die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde durch den Haftungspflichtigen auch bei mangelnder Rechtssubjektivität der GmbH zum Zeitpunkt ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 21. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und Liquidator der näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. in Liqu. aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 i.V.m. §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung (WAO) für die in deren Betrieb in der Zeit vom 1. Jänner bis 17. Jänner 1989 (Betriebsende) entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von insgesamt S 20.792,-- als Haftpflichtiger zur Zahlung herangezogen. ... mehr lesen...