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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH kommt es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf an, welcher der Geschäftsführer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befaßt gewesen ist. Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Entrichtung der Steuern der Gesellschaft betrauten (oder hiefür verantwortlichen) Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln (Hinweis E 24.6.1982, 81/15/0100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130037.X02Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010