RS Vwgh 1995/9/20 94/13/0168

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Hat ein Haftungspflichtiger im gesamten Verwaltungsverfahren kein substantiiertes Vorbringen erstattet, warum er im Zeitraum seiner Geschäftsführung an der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten gehindert gewesen wäre, so ist eine von der Abgabenbehörde angenommene schuldhafte Pflichtverletzung nicht als rechtswidrig zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130168.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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