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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Hat ein Haftungspflichtiger im gesamten Verwaltungsverfahren kein substantiiertes Vorbringen erstattet, warum er im Zeitraum seiner Geschäftsführung an der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten gehindert gewesen wäre, so ist eine von der Abgabenbehörde angenommene schuldhafte Pflichtverletzung nicht als rechtswidrig zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130168.X02Im RIS seit
20.11.2000