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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038Rechtssatz
Hat ein Geschäftsführer einer GmbH ungeachtet der internen Agendenverteilung offenbar infolge Abwesenheit des intern Zuständigen die Abgabenerklärungen unterfertigt und ist er dadurch intern als Stellvertreter aufgetreten, so kann er sich damit auf eine interne Unzuständigkeit nicht berufen, weil ihn insoweit auch intern die Verantwortung für die entsprechenden Abgabenangelegenheiten trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130037.X06Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010