Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Masseverwalter ist hinsichtlich des Konkursvermögens gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners und ist daher den in § 54 Abs 1 Wr LAO angeführten Vertretern zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170317.X01Im RIS seit
20.11.2000