Der Beschwerdeführer war Gesellschafter der H. OHG. Das Zollamt Wien sprach mit einem an die H. OHG erlassenen Bescheid vom 15. Dezember 1981 aus, daß durch unrichtige Angaben in den bezughabenden Warenerklärungen, nämlich durch Vorlage von auf einen zu geringen Warenwert lautenden Fakturen eine Eingangsabgabenschuld samt Säumniszuschlag in Höhe von S 1,267.929,-- kraft Gesetzes entstanden war. Aus den beigeschlossenen Aufstellungen war ersichtlich, daß es sich um Abfertigungen aus de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Der VwGH hält den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Obmann eines ein Bordell betreibenden Vereines, welcher am 20. August 1987 seine Geschäftstätigkeit aufnahm und am 7. Juli 1988 durch Veröffentlichung seiner freiwilligen Auflösung gelöscht wurde. Mit nach Auflösung des Vereines nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren erlassenen, an den Verein zu Handen des Beschwerdeführers gerichteten Bescheiden setzte das Finanzamt gegenüber dem Verein Umsatzsteuer und Abgabe von alkoholischen Getränken für die Ja... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies eine für die Uneinbringlichkeit kausale schuldha... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht. Darauf, ob über eine gemäß § 248 BAO eingebrachte Berufung gegen den Bescheid über den A... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 22. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO als ehemaliger Vorstand der T-AG für deren rückständige Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von S 15,189.539,48 herangezogen. Im Berufungsverfahren führte der Beschwerdeführer unter anderem aus, die Geldmittel der AG seien derartig begrenzt gewesen, daß eine vollständige Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger nicht möglich gewesen sei. Verbindlichkeiten gegenüber den Dien... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 15. Mai 1985 gemeinsam mit einer weiteren Person und vom 27. Mai 1987 bis zum 28. September 1990 alleinige Geschäftsführerin einer GmbH. Die Beschwerdeführerin war für die finanziellen Angelegenheiten der GmbH zuständig. Überwiegender Betriebsgegenstand der GmbH war der Vertrieb von Ferienwohnrechten. Diesen Vertrieb führte die GmbH auf Grund von Generalvertriebsverträgen für zwei Gesellschaften (in der Folge: Partnergesellschaften) durch, welche jeweil... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 12. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für Kommunalsteuer der W GmbH im Ausmaß von S 1.487,-- als deren Geschäftsführer gemäß §§ 7 und 54 WAO in Anspruch genommen. Der Beschwerdeführer wandte in einer dagegen eingebrachten Berufung ein, daß über das Vermögen der W GmbH zunächst das Konkursverfahren eröffnet, danach aber ein Zwangsausgleich mit einer Quote von 20 % abgeschlossen worden sei. Einem in den Verwaltungsakten erliegenden Beschluß des Hande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war alleinige Geschäftsführerin einer GmbH. Mit Beschluß des zuständigen Landesgerichtes vom 12. November 1991 wurde über das Vermögen der GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Haftende gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von 340.829 S (davon 283.255 S Umsatzsteuer) aushaftenden Abgabenschulden der GmbH in Anspruch. Im Berufungsverfahren führte die Beschwerdeführerin im wesentlic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Mai 1991 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH iL für deren Abgabenschulden (darunter Umsatzsteuer) als Haftenden in Anspruch. Im Berufungsverfahren brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, gegenüber der GmbH iL hätten bis zur Vorschreibung der haftungsgegenständlichen Abgaben keine Abgabenforderungen bestanden. Es sei ihm daher der Bestand von Abgabenverbindlichkeiten vor deren Vorschreibung nich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 92/17/0083 7 Stammrechtssatz Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bloßen Hoffnung, es würden bei den Partnergesellschaften Umsatzsteuerguthaben entstehen, die in der Folge zu Gunsten der GmbH umgebucht würden, hat der zur Haftung für von der GmbH zu entrichtende Umsatzsteuer herangezogene Geschäftsführer der GmbH seiner Verpflichtung, Abgaben aus den Mitteln, die er für die ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §243;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Erlassung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grund nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Berufungsbehörde; sie hat dabei grundsätzlich von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Es liegt im Wesen einer meritorischen Berufungsent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1988 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies eine für die Uneinbringlichke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):96/15/0049 E VS 22. September 1999 VwSlg 7440 F/1999 RS 8; 96/15/0049 E VS 22. September 1999 VwSlg 7440 F/1999 RS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0044 4
VwSlg 6673 F/1992 Stammrechtssatz Zur qualifizierten Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen im besonderen gilt, daß nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Feh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Haftung des § 9 BAO ist subsidiär und akzessorisch. Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §243;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg; Beachte Siehe jedoch:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1988 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies eine für die Uneinbringlichke... mehr lesen...
Die H Bau- und HandelsgesmbH (in der Folge: GmbH) erwarb mit Kaufvertrag vom 28. Juni 1985 vom Beschwerdeführer Liegenschaften um einen Kaufpreis von S 6,500.000,--. In der Grunderwerbsteuererklärung wurde die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Anläßlich einer Nachschau des Finanzamtes im Jahre 1989 kam hervor, daß die GmbH die Liegenschaften weiterveräußert hatte und diese Erwerber die Absicht aufgegeben hätten, Arbeiterwohnstätten zu errichten. Die A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 96/13/0025 1 Stammrechtssatz Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 40/92" für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der K und O Ges.m.b.H. in Liquidation (im folgenden: GmbH) "in der Höhe von S 9.684,-- für den Zeitraum Rest 1-9/1991 haftbar gemacht" und gemäß § 171 WAO zur Zahlung aufgefordert. In der Begründung: d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1298;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter nach § 54 Wr LAO, wenn er seinen zumutbaren Informationspflichten und/oder Überwachun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0069 E 9. Juni 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Tatsache allein, daß ein in den §§ 80 ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im § 9 Abs 1 BAO... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 28. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO für rückständige Abgabenschuldigkeiten (Rückforderungsbeträge an Investitionsprämien für den Zeitraum Juli bis Dezember 1985 in Höhe von zusammen S 1,041.807,--) der G-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: GmbH) als deren ehemaliger Geschäftsführer in Anspruch genommen. Begründend führte das Finanzamt im wesentlichen aus, diese Abgaben hätten infolge schuldhafter Pflichtverletz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO für eine rückständige Abgabenschuldigkeit (Rückforderungsbetrag an Investitionsprämie für das dritte Vierteljahr 1985 in Höhe von S 3,479.928,--) der G-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: GmbH) als deren ehemaliger Geschäftsführer zur Haftung herangezogen. Der beigegebenen Begründung: zufolge erblickte die belangte Behörde eine schuldhafte, für den Abgabenausfall bei der GmbH u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 4
(hier: Der Geschäftsführer ist deutscher Staatsbürger) Stammrechtssatz Auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten vermag den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren (Hinweis E 25.11.1980, 1383/80; E 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169). ... mehr lesen...