Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0079 E 25. Februar 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH brachte in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck, es sei Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5 Stammrechtssatz Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 2 Stammrechtssatz Fahrlässig die Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, vernachlässigt zu haben, wird angenommen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, wonach ihm die Erfüllung unmöglich war. Das Tatbestands... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1992/10/16 91/17/0124 10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199217... mehr lesen...
Im vorliegenden Haftungsfall ist allein die Frage des Verschuldens des Beschwerdeführers strittig. Aus den vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigungen des angefochtenen Bescheides, der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Krems vom 19. August 1993 und der Niederschrift vom 24. Juni 1992 geht in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerdeschrift folgendes hervor: Der Beschwerdeführer war seit 13. Februar 1990 kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 809 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 2 Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Mögli... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war geschäftsführender Gesellschafter und später Liquidator der Grundverwaltungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: GmbH). Diese hatte am 14. Juli 1980 von den Eltern des Beschwerdeführers die Liegenschaft EZ 2033, KG F um S 8 Millionen erworben und für den Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Der Vater des Beschwerdeführers verstarb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 2 Stammrechtssatz Fahrlässig die Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, vernachlässigt zu haben, wird angenommen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, wonach ihm die Erfüllung unmöglich war. Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war gemeinsam mit Mag. B. Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H., an welcher er auch als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 35.000,-- bei einem Stammkapital von S 100.000,-- bis zum 31. Dezember 1985 und von S 190.000,-- bei einem Stammkapital von S 500.000,-- ab dem 1. Jänner 1986 beteiligt war. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft m.b.H. war der Betrieb einer Pizzeria. Nachdem die Gesellschaft den Betrieb im Jahre 1988 aufgegeben hatte, w... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer noch abzufordern, jedenfalls aber konkrete Feststellungen über die von... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die Delegation abgabenrechtlicher Agenden (hier an den Mitgeschäftsführer) befreit den Geschäftsführer dann nicht von der Haftung gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO, wenn er selbst Auswahlpflichten oder Überwachungspflichten verletzt (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0114; E 22.2.1993, 91/15/006... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (Hinweis... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Verweist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer ausreichend deutlich auf sein Sachvorbringen im gleichzeitig gegen ihn anhängigen Finanzstrafverfahren, so hat sich die Abgabenbehörde auch im Haftungsverfahren mit dem Inhalt des Strafaktes auseinanderzusetzen (Hinweis E 21.9.1981, 029... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pf... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 5 Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlich, spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgabe durch die Pflichtverletzung... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtze... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3
(Hier keine Pflicht des Geschäftsführers, für die Löschung der
GmbH im Handelsregister Sorge zu tragen, um so die
vermögensteuerliche Mindestbesteuerung zu verhindern) Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Unter dem Blickwinkel von § 9 Abs 1 und § 80 Abs 1 BAO kann sich der Zeitpunkt, zu dem die Abgabennachforderungen zu entrichten waren, nicht erst auf Grund der Bescheide ergeben, welche diese Nachforderungen (infolge einer Schätzung gemäß § 184 BAO) festsetzten. Der Zeitpunkt, ab dem zu beu... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen Berufungsentscheidung zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides vom 7. Juli 1989 (der den Beschwerdeführer als Geschäftsführer für Abgabenschulden einer Gesellschaft m.b.H. im Ausmaß von S 3,473.759,64 in Anspruch genommen hatte) als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9, 80 BAO zur Haftung im Ausmaß von S 530.968,-- heran. Begründend wies die belangte Behörde nach Wiedergabe der maßg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993150093.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 7. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung, für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.692,-- der Hausverwaltung I-GesmbH im Ausmaß von 80 % dieses Rückstandes somit in der Höhe von S 2.953,60 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WA... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37089 Dienstgeberabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;DienstgeberabgabeG Wr §6 Abs1;GewStG §28 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die aus dem Akteninhalt nicht nachvollziehbare Feststellung der Behörde, es sei "evident, daß die Unterlassung der Bezahlung der Dienstgebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9, 80 BAO zur Haftung für nicht entrichtete Abgaben der oben genannten Art im Ausmaß von zusammen S 10.650,-- heran, die in der Zeit von April 1989 bis Juni 1990 entstanden und bei der Steuerpflichtigen uneinbringlich geworden waren. Der Beschwerdeführer erhob Berufung mit der Begründung: , er habe bereits zu Jahresbeginn 1989 durch Erklärung gegenüber dem Alleingesellschafter die Geschäftsführung zurückg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Gesellschafterin einer GmbH. In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin dieser Gesellschaft wurde sie gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BAO mit Bescheid zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Ausmaß von insgesamt S 219.687,-- herangezogen. Der Betrag setzte sich wie folgt zusammen: Umsatzsteuer 11/84 S 37.555,-- Umsatzsteuer 12/84 S 129.664,-- Umsatzsteuer 1/85... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1988140196.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §89;
Rechtssatz: Tritt eine GmbH in das Stadium der Liquidation, werden die Geschäftsführer zu Liquidatoren, wenn nicht durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Gesellschafterbeschluß andere Personen bestellt wurden. Rechte und Pflichten der Liquidatoren entsprechen jenen der Geschäftsführer. Die Pflichten... mehr lesen...