Mit Bescheid vom 11. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer vom zuständigen Finanzamt als ehemaliger Geschäftsführer der G-GmbH gemäß §§ 9, 80 Abs. 1 BAO zur Haftung für Abgaben der GmbH im Gesamtausmaß von S 3,776.935,84 herangezogen. Mit Eingabe vom 6. Juli 1990 wurde Berufung sowohl gegen diesen Haftungsbescheid als auch gegen die "dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden materiellen Steuerbescheide" erhoben. Mit (insgesamt drei) getrennten Berufungsvorentscheidungen je vom 20. Apr... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Verschuldung einer Gesellschaft allein ist noch keine verläßliche Aussage über die Liquiditätslage abzuleiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996130079.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0159). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs1 litb;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996130143.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Obmann des M-Vereins, eines Vereins nach dem VereinsG. Über das Vermögen des Vereins wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. März 1993, 25 S nn2/93, der Konkurs eröffnet; die Konkursforderungen wurden mit der Quote von ca. 1 % befriedigt. Mit Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz, 25 S nn3/93, wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet; mit Beschluß des genannten Gerichts vom 3. Novembe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der A-GmbH & Co KG (im folgenden KG). Hinsichtlich der KG - wie auch der Komplementär-GmbH - wurde am 28. Februar 1986 das Ausgleichsverfahren und in der Folge - der Ausgleich konnte nicht erfüllt werden - am 23. April 1987 das Konkursverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 22. September 1992 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 BAO als Haftungspflichtiger für diverse Abgabenschulden der KG (u.a. Umsa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung gemäß §§ 9, 80 BAO für ausstehende Abgabenschulden der E GmbH (im folgenden GmbH) im Betrag von 80.305 S herangezogen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, mit Beschluß des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 15. Dezember 1994 sei der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH mangels Vermögens abgewiesen und die GmbH gemäß § 1 AmtsLG aufgelöst worden. Die aushaftenden Abgabe... mehr lesen...
Der am 22. Dezember 1994 über das Vermögen der A-KG eröffnete Konkurs wurde mit Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten vom 9. November 1995 nach Vollzug der Schlußverteilung gemäß § 139 Abs. 1 KO aufgehoben. Geschäftsführende Komplementärin der KG ist eine GmbH, deren Geschäftsführer die Beschwerdeführerin ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der A-KG im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Bescheid vom 13. Juli 1988 setzte das Finanzamt gegenüber der A-GmbH die Umsatzsteuer 1986 mit 2,790.300 S fest. Die A-GmbH ist Komplementär-GmbH der A-GmbH & Co KG. Hinsichtlich der A-GmbH - wie auch der KG - wurde am 28. Februar 1986 das Ausgleichsverfahren und in der Folge - der Ausgleich konnte nicht erfüllt werden - am 23. April 1987 das Konkursverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 22. September 1987 wurde der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung; sie setzt die Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner voraus. Es entspricht daher dem Gesetz, wenn die Behörde die Haftung erst dann geltend macht, wenn sie Kenntnis über das Ausmaß der Uneinbringlichkeit hat. Aus der Tatsache der Eröffnung d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3 Stammrechtssatz Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0298 2 Stammrechtssatz Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009-0011). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Zessionsvertrages ist dem Vertreter der Körperschaft dann vorzuwerfen, wenn er es unterlassen hat - insbesondere durch entsprechende Vertragsgestaltung - vorzusorgen, daß auch im Falle einer Änderung der Verhältnisse, wenn diese bei Aufwendu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/15 93/17/0404 5 Stammrechtssatz Die Haftungsinanspruchnahme setzt auch eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Die Pflichtverletzung muß zur Uneinbringlichkeit geführt haben. Wäre die Abgabe auch ohne schuldhafte Pflichtverletzung des Vertr... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §69 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die Geschäftsführung lediglich zur Stellung eines Konkursantrages für die GmbH übernommen und dann sofort beendet wird, kann sie schon mangels Kausalität für die Uneinbringlichkeit der Abgaben nicht zur Haftung iSd § 9 BAO führen (hier: die Vermögenslosigkeit der GmbH zu diesem Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt dem Geschäftsführer, die vor seiner (erneuten) Bestellung fällig gewordenen Abgabenschulden der Gesellschaft aus deren allenfalls vorhandenen Mitteln zu entrichten (Hinweis E 25.5.1993, 91/15/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150163.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 20.9.1996, 94/17/0122). Dieses Ermessen umfaßt auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits ander... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0069 2 Stammrechtssatz Für die Heranziehung zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG ist die Erlassung eines Haftungsbescheides an die geschäftsführende Komplementär-GmbH nicht Voraussetzung (Hinweis E 10.6.1980, 535/80). Bei einer GmbH & Co KG trifft d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits ander... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1988 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3 Stammrechtssatz Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre l... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;KO §147;
Rechtssatz: Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner und eine schuldhafte, für den eingetretenen Schaden ursächliche Pflichtve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1988 §78 Abs3;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 7 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht zur Verfügung, so kann dies... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §17;HGB §15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0705/80 E 6. Juli 1981 VwSlg 5611 F/1981; RS 5 Stammrechtssatz Der Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH ist - wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt - als einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 2 Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der unbehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwing... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits andere andrängende Gläubiger - insb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3
(hier § 9 Abs 1 BAO anzuwenden) Stammrechtssatz Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0069 2 Stammrechtssatz Für die Heranziehung zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG ist die Erlassung eines Haftungsbescheides an die geschäftsführende Komplementär-GmbH nicht Voraussetzung (Hinweis E 10.6.1980, 535/80). Bei einer GmbH & Co KG trifft d... mehr lesen...