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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/10 91/13/0181 8Stammrechtssatz
Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer noch abzufordern, jedenfalls aber konkrete Feststellungen über die von ihm angebotenen Entlastungsbehauptungen zu treffen (Hinweis E 10.6.1980, 535/80; E 18.9.1985, 84/13/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130037.X09Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010