Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Steht ausschließlich die Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Rede, deren Fälligkeiten in den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Haftungspflichtigen für eine GmbH fallen, dieser Umstand ihm auch in der Berufungsvorentscheidung dargelegt worden ist, so wäre es zur Vermeidung der Haftungsinanspruchnahme seine Aufgabe gewesen, eine fehlende schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 9 Abs 1 BAO aufzuzeigen. Es ist nicht entscheidend, ob der Haftungspflichtige in der Lage ist, NACH seinem Ausscheiden als Geschäftsführer (und Übergabe der Geschäftsunterlagen) für die Entrichtung der Abgaben zu sorgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130168.X01Im RIS seit
20.11.2000