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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §207;Rechtssatz
Die Frage der Entstehung des Abgabenanspruches ist nur für die Frage der Bemessungsverjährung von Bedeutung. Da es sich jedoch bei der Erlassung eines Haftungsbescheides um eine Einhebungsmaßnahme handelt, ist für die Frage nach der Zulässigkeit eines Haftungsbescheides die Einhebungsverjährung gem § 238 BAO maßgebend, welche aber auf die Fälligkeit der Abgabe abstellt (Hinweis Ritz, BAO, Kommentar, S 516).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130069.X01Im RIS seit
11.07.2001