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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Mit der bloßen Hoffnung, es würden bei den Partnergesellschaften Umsatzsteuerguthaben entstehen, die in der Folge zu Gunsten der GmbH umgebucht würden, hat der zur Haftung für von der GmbH zu entrichtende Umsatzsteuer herangezogene Geschäftsführer der GmbH seiner Verpflichtung, Abgaben aus den Mitteln, die er für die GmbH verwaltet, zu entrichten, unter Außerachtlassung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht entsprochen (Hinweis E 23.5.1996, 94/15/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150006.X01Im RIS seit
20.11.2000