RS Vwgh 1996/11/14 95/16/0082

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Veröffentlicht am 14.11.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/07/03 96/13/0025 1

Stammrechtssatz

Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9, Rz 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160082.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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