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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3 (hier § 9 Abs 1 BAO anzuwenden)Stammrechtssatz
Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150163.X02Im RIS seit
20.11.2000