Mit Bescheid vom 2. September 1994 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG im Zusammenhang mit § 83 ASVG, der Mitbeteiligten die auf dem Beitragskonto der GmbH rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 30. August 1994) im Betrage von S 1,214.279,83 zuzüglich Verzugszinsen (berechnet von S 1,095.607,86) zu zahlen. Begründend wurde u.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Jänner 1994 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, der Beschwerdeführer sei "als Geschäftsführer" gemäß § 67 Abs. 10 ASVG im Zusammenhang mit § 83 ASVG verpflichtet, der Mitbeteiligten die auf dem Beitragskonto einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft (KG) rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 14. Jänner 1994) im Betrag von S 476.492,11 zuzüglich Verzugszinsen seit 15. Jänner 1994, berechnet von ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §9 Abs1;KO §1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0210 4 Stammrechtssatz Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH allein kann noch nicht zwingend auf die (gänzliche oder zumi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/08/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0161 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Legt ein Abgabepflichtiger seine Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zurück, so kann er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1989/642;BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §9 Abs1 idF 1993/029; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0069 2
(gilt seit der 48ten ASVGNov auch für die Haftung der
Geschäftsführer für die Beitragsschulden gem § 67 Abs 10 ASVG). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R. Vermietungsgesellschaft mbH, die eine Eigentumswohnung gekauft und diese an die R. Handelsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer gleichfalls der Beschwerdeführer war, vermietet hatte. Wie einer in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten einliegenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Linz vom 12. März 1990 entnommen werden kann, hatte die Abgabenbehörde schon im Umsatzsteuerverfahren für das Jahr 1987 die Vermietung d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/29 95/13/0236 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des JK, der eine kleine Tischlerei in einer ländlichen Gegend als Einzelunternehmen betrieben hatte, bestellt. Es bestand von vornherein die Absicht, die Tischlerei nach Erfüllung eines Zwangsausgleiches in einer anderen Rechtsform fortzuführen, weswegen bereits am 1. Oktober 1987 eine GmbH gegründet worden war, deren Gesellschafter nahe Angehörige des Gemein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Derartige Einwendungen können nur in einem iSd § 248 BAO geführten Verf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 94/13/0095 4
(Hier: Vertreter nach § 80 BAO ist der Masseverwalter) Stammrechtssatz Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO entbindet den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings en... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 14. Mai 1992 gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der H.-Gesellschaft m.b.H. im Betrag von S 131.331,-- an Umsatzsteuer für das Jahr 1989 als Haftender in Anspruch genommen worden, gegen welchen Bescheid der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen einer Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §280;BAO §9 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997130061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 57 und 172 der NÖ Abgabenordnung 1977 (NÖ AO), LGBl. 3400-2, zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH im Gesamtbetrag von S 110.679,-- herangezogen (soweit diese Haftung die Abgaben Getränkesteuer Mai bis Oktober 1995 von S 48.123,--, darauf entfallende Verspätungszuschläge von S 4.812,-- und Säumniszuschläge von S 962,--, "Kommunalsteuer Rest 1994" in Höhe von S 15.49... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997170036.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 57 und 172 der NÖ Abgabenordnung 1977 (NÖ AO), LGBl. 3.400-2, zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH im Gesamtbetrag von S 110.679,-- herangezogen (soweit diese Haftung die Abgaben Getränkesteuer Mai bis Oktober 1995 von S 48.123,-- - darauf entfallende Verspätungszuschläge von S 4.812,-- und Säumniszuschläge von S 962,-- -, Interessentenbeitrag 1994 und 1995 von S 8... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 1991 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf die §§ 9 und 80 BAO als Geschäftsführerin der E.-GmbH für näher bezeichnete, bei dieser aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von S 614.690,-- zur Haftung heran. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie könne eine ordnungsgemäße Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht ausführen, weil ihr die begehrte Akteneinsicht in die S... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0033 E 18. April 1997
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150035.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1993 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt für Körperschaften als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9, 80 BAO zur Haftung für Umsatzsteuerbeträge der B. GmbH im Gesamtbetrag von S 1,309.069,-- herangezogen. Als Begründung: war dem Bescheid ein Vordruck angeschlossen, in dem zur Ergänzung lediglich die Firma der GmbH eingefügt war. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich als Geschäftsführer der B. GmbH bemüht, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 96/13/0025 1 Stammrechtssatz Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der F-GmbH mit Bescheid vom 27. Februar 1995 zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Ausmaß von 583.639 S (Umsatzsteuervorauszahlungen für September und Oktober 1994, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für November 1994 und entsprechende Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren sowie Körperschaftsteuervorauszahlung für Jänner bis März 1995) zur Haftung heran. Nach den Festste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/10 91/13/0181 8 Stammrechtssatz Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer noch abzufordern, jedenfalls a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Benachteiligung des Abgabengläubigers liegt vor, wenn Schuldtilgungen, erfolgen sie auch in Form der Abtretung von Forderungen, nur hinsichtlich anderer als Abgabeschulden durchgeführt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 8. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand an Ankündigungsabgabe der Firma A Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) - diese war Inhaberin des Rundfunkunternehmens iSd § 6 Abs. 3 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe von öffentlichen Ankündigungen im Gebiet der Stadt Wien (siehe unten) - für den Zeitraum Oktober 1989 bis Oktober 1991 in der Höhe von S 1,240.207,-- h... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0175 3 Stammrechtssatz Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich e... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme des Vertreters nach § 7 Wr LAO setzt (Hinweis E 8.11.1978, 1197/78) voraus, daß die Abgabe weder beim Vertretenen noch bei demjenigen einzubringen ist, der für die Entrichtung der Abgabe als Gesamtschuld... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 92/17/0186 5 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich gem § 18 Wr LAO (= § 20 BAO) innerhalb der Grenzen zu halten... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß die Geltendmachung der Haftung in das Ermessen der Behörde gestellt ist, findet am Wesen der Ausfallshaftung, wie sie auch in § 7 Wr LAO normiert ist, seine Schranke (Hinweis E 8.11.1978, 1197/78). Der na... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 92/17/0186 6 Stammrechtssatz Kommen mehrere - auch nacheinander bestellt gewesene - Vertreter des Primärschuldners als Haftungspflichtige in Betr... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 28. März 1995 hielt die Abgabenbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer vor, er sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der K. & L. GmbH eingetragen und daher verantwortlicher Vertreter dieser Firma. Gemäß § 54 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung (WAO) hätten die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie hätten insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln, die s... mehr lesen...