Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §289 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Beh ist zur Abweisung der Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht schon allein deshalb berechtigt, weil es der haftungspflichtige Geschäftsführer einer Gesellschaft unterließ, sich von der Richtigkeit der
Begründung: des Haftungsbescheides - sei es durch Akte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 8. Jänner 1988 Geschäftsführer der jeweiligen Komplementär GmbH einer Kommanditgesellschaft (im folgenden KG), über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 30. September 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß vom 30. April 1993 wurde der Konkurs aufgehoben und in der Folge die Löschung der KG im Firmenbuch durchgeführt. Mit Bescheid vom 14. Juni 1993 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist es Sache des Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Reichen die vorhandenen Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger nicht aus, hat der Vertreter darzutun, daß er den Abgabengläubiger bei ... mehr lesen...
Der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 23. Februar 1996 als Geschäftsführer der N-GmbH für Vergnügungssteuerschulden in der Höhe von S 295.905,--, die im Zeitraum April 1989 bis Juli 1992 entstanden seien, haftbar gemacht wurde. Eine dagegen eingebrachte Berufung sei ausschließlich damit begründet, daß die Primärschuldnerin niemals Steuerschuldnerin gewesen sei, weshalb auch eine Haftun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150124.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 25. Juni 1993 Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenüber dieser Gesellschaft hatte das Zollamt Wien am 15.1.1993 (im angefochtenen Bescheid unrichtig wiedergegeben mit: 23.3.1993) einen Bescheid erlassen, mit dem gemäß § 13 Abs. 2 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987 an Zoll S 316.728,-- und an Einfuhrumsatzsteuer S 60.194,-- nachgefordert wurden. Unter Hinweis darauf, daß die Zollschuld gemäß § 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der zur Haftung Herangezogene auf einen Erfolg der von der Gesellschaft erhobenen Berufung vertraute, vermag ihn keinesfalls zu exkulpieren (Hinweis E 18.12.1997, 96/15/0269), weil im vorliegenden Fall dem Berufungsbescheid nicht die Aufgabe zukam, die ex lege entstandenen Abgaben der Gesellschaft geg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;IDG §13 Abs3;ZollG 1988 §174 Abs3 litc;ZollG 1988 §174 Abs4;ZollG 1988 §175 Abs1;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines U gemäß § 7 Abs. 1 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1963 für die auf den Zeitraum Mai 1990 bis April 1993 und September 1993 entfallende Lustbarkeitsabgabe (für den Betrieb von Glückspielautomaten) zur Haftung herangezogen. Der Beschwerdeführer sei als Obmman des Vereines dessen verantwortlicher Vertreter. Der Verein habe vom Mai 1990 bis zum April 1993 und im September 1993 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung wegen pflichtwidriger Unterlassung der Abgabenentrichtung kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenschulden in der Bilanz ausgewiesen werden bzw ausgewiesen werden müssen. Ebenfalls nicht entscheidungsrelevant ist die Frage, ob... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine auf § 7 Stmk LAO gestützte Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Das Tatbestandsmerkmal "... infolge s... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO für den Rückstand von Lohnsummensteuer in der Höhe von S 50.759,-- für einen näher bezeichneten Verein für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1990 und November 1994 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Präsident des genannten Vereins und habe die ihm auferlegten Pflichten verletzt. Er sei daher für den Rückstand haftb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 machte der Magistrat der Stadt Wels den Beschwerdeführer als vertretungsbefugten Geschäftsführer der näher bezeichneten GmbH wegen schuldhafter Nichtbezahlung der noch offenen Lohnsummensteuerschuld einschließlich Nebengebühren für den Zeitraum Juni 1991 bis August 1991 in der Höhe von S 48.811,39 haftbar und zog ihn zur Zahlung der Abgaben heran. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung eine der Voraussetzungen für Haftung des Vertreters ist, handelt es sich nur um abgabenrech... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Standen dem Geschäftsführer einer GmbH im Haftungszeitraum zumindest anteilige Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung, hat er aber zunächst die seiner Meinung nach für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen (anderen) Zahlungen g... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §232;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §179;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Hat der Vertreter (hier: Präsident eines Vereines) im verwaltungsbehördlichen Verfahren vorgebracht, ihm seien keine liquiden Mitt... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der verantwortliche Vertreter seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachgekommen ist und ... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der bis zum Jahr 1989 einen Gewerbebetrieb (Lebensmittelhandel, Trafik) geführt hatte, war mit Beschluß vom 3. Februar 1989 das Konkursverfahren eröffnet worden. Mit Beschluß vom 21. Mai 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung gemäß § 139 Konkursordnung (KO) aufgehoben. In der Folge ergingen verschiedene Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1989 und zwar: Der Bescheid vom 27. November 1990; dieser wurde mit Bescheid vom 12. Dezember 1990 be... mehr lesen...
Mit einem am 19. Oktober 1992 beim Finanzamt für den I. Bezirk in Wien eingelangten Anbringen brachte der Beschwerdeführer vor, daß sein Unternehmen, die S.-Computervertriebsgesellschaft m. b.H. in Gefolge einer zum Jahresende 1989 erfolgten Kündigung des Vertriebsvertrages durch das Zulieferunternehmen und des in den Jahren 1990 und 1991 in der Branche herrschenden Preiskampfes im Jahre 1991 und 1992 derart hohe Verluste erlitten habe, daß, nachdem eine Verbesserung der Situation nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130170.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §6 Abs2;BAO §77 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §2;KO §1;KO §139;KO §166;KO §167;KO §3;KO §46 Abs1 Z2;KO §59;
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses ändert nichts daran, daß der AbgPfl weiterhin Abgabenschuldner betreffend alle Abgabenschuldigkeiten bleibt, die durch den Fortb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO die Haftung für zahlreiche näher bezeichnete Abgabenschulden der S. GmbH im Gesamtbetrag von S 1,113.663,41 geltend gemacht. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die S. GmbH sei im Jahr 1987 gegründet und in das Firmenbuch eingetragen worden. Von der Gründung der Gesellschaft bis 23. Juni 1995 sei die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/25 93/15/0128 2 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung des zur Haftung Herangezogenen, die "Haftungsbeteiligung" sei zu verneinen, weil es die Finanzbehörde unterlassen habe, rechtzeitig - also zu einem Zeitpunkt, als die GmbH noch zahlungsfähig gewesen sei - einzuschreiten und die Abgaben einzutreiben, ist nicht geeignet, die persönlichen und sachlichen Vo... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0114 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichten und... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 9. November 1994 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO als Haftenden für Abgabenschulden der F-Gesellschaft m.b.H., deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, im Gesamtbetrag von S 2,723.268,-- (Umsatzsteuer 1992, 1993, Juni 1994 und Säumniszuschläge) in Anspruch. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Er machte geltend, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung sei nicht gegeben. Die Gesellschaft verfüge über "verschiedene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/10 91/13/0181 8 Stammrechtssatz Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer noch abzufordern, jedenfalls a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, welcher im Zeitraum vom 27. April 1978 bis 26. Juni 1986 alleiniger Geschäftsführer der T-GmbH gewesen war, wurde von der Abgabenbehörde für Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH mit Bescheid vom 2. Februar 1987 zur Haftung herangezogen. Bei diesen Abgabenschulden der GmbH handle es sich - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevant ist - um Körperschaft- und Gewerbesteuer 1979 bis 1983. Begründet wurde die Geltendmachung der Haft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0044 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Der Geschäftsführer der GmbH hat die Pflicht, die Tätigkeit von Prokuristen, die mit steuerlichen Agenden betraut wurden, zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis E 13.9.198... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer als ehemaligen Geschäftsführer der D und B GmbH gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1990) dieser Gesellschaft heran. In einer dagegen erhobenen Berufung brachte der rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß er am 3. Juni 1991 als Geschäftsführer abberufen worden sei. Er sei daher zum Zeitpunkt einer am 2. März 1993 erfolgten Konkurseröffnung, aber auch zum Zeitpu... mehr lesen...