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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170280.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011