RS Vwgh 1996/9/17 92/14/0081

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat in einem Verfahren zur Behebung der einer Berufung anhaftenden Mängel die gesetzte Frist den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung zu tragen und muß so ausreichend sein, um die Partei in die Lage zu versetzen, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140081.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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