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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH hat in einem Verfahren zur Behebung der einer Berufung anhaftenden Mängel die gesetzte Frist den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung zu tragen und muß so ausreichend sein, um die Partei in die Lage zu versetzen, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140081.X02Im RIS seit
20.11.2000