RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0137

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litd;
BAO §275;

Rechtssatz

Eine nicht näher begründete Behauptung, daß der Bescheid nicht dem Gesetz entspricht, stellt keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dar (Hinweis E 28.4.1993, 91/13/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150137.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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