RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0092

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0215 2

Stammrechtssatz

Die Fristbemessung muß den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung tragen und so ausreichend sein, daß der Abgabepflichtige in die Lage versetzt wird, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150092.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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