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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1Stammrechtssatz
Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140130.X01Im RIS seit
20.11.2000