RS Vwgh 1998/4/23 98/15/0022

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
FinStrG §75;

Rechtssatz

Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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