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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §250 Abs1 litd;Rechtssatz
Enthält die Berufung gegen einen Bescheid, der zwei Spruchpunkte aufweist, nur hinsichtlich des ersten Spruchpunktes eine Begründung iSd § 195 lit d Wr LAO, so hat die Behörde ein Verbesserungsverfahren gem § 210 Wr LAO durchzuführen. Ein solches kann unterbleiben, wenn der Abgabepflichtige die fehlende Begründung im Vorlageantrag nachträgt, was zur Folge hat, daß die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung hinsichtlich BEIDER Spruchpunkte erledigen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170063.X04Im RIS seit
10.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009