RS Vwgh 1997/2/24 96/17/0066

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Veröffentlicht am 24.02.1997
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;
BAO §275;
LAO Wr 1962 §193 Abs1;
LAO Wr 1962 §193 Abs2;
LAO Wr 1962 §210;

Rechtssatz

Werden im Haftungsbescheid erster Instanz bereits mehrere Abgabenbescheide angeführt und führt die Berufung des Abgabepflichtigen den oder die Bescheide, gegen die sich die Berufung (auch) richten soll, nicht aus (§ 193 Abs 1 und § 193 Abs 2 Wr LAO), so bedarf es hinsichtlich der Berufung gegen den Abgabenanspruch einer Berufungsergänzung iSd § 210 Wr LAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170066.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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