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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgezeigt, zumal die Partei nicht gehindert war, allfälliges weiteres Vorbringen schriftlich zu erstatten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130022.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.08.2017