RS Vwgh 1996/9/24 93/13/0022

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §243;
BAO §260;
BAO §85 Abs1;
BAO;
VwRallg;

Rechtssatz

Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgezeigt, zumal die Partei nicht gehindert war, allfälliges weiteres Vorbringen schriftlich zu erstatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130022.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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