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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litb;Rechtssatz
Wird in der Berufung gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalsteuer dessen ersatzlose Aufhebung beantragt, so ist damit den Erfordernissen des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO entsprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130081.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2010