Mit Bescheid vom 26. Juli 2004 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde der beschwerdeführenden Gesellschaft u. a. Wasserbezugsgebühr für 2002 und 2003 von insgesamt EUR 36.948,84 sowie eine Vorauszahlung für das erste Halbjahr 2004 von EUR 21.180,86 vor. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob Berufung, in welcher sie u. a. ausführte, nach Punkt 6 Abs. 3 des zwischen der mitbeteiligten Stadtgemeinde und dem Land Oberösterreich abgeschlossenen Übereinkommens v... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §236;B-VG Art18 Abs1;LAO OÖ 1996 §181;LAO OÖ 1996 §182;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/17/0233 E 4. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgab... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 11. Dezember 1985 und vom 14. Jänner 1986 teilte die beschwerdeführende Partei der Abgabenbehörde mit, dass sich bezüglich der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft mit der Steuernummer 03 2 1083 aus Anlass der Übernahme der Geschäftsführung für die Landeskrankenhäuser durch die beschwerdeführende Partei per 1. Jänner 1986 auch die Anschrift des Landeskrankenhauses Graz geändert habe. Für alle Arten von Korrespondenz, Rechnungen, Lieferscheine, etc., die sich ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4;BAO §92 Abs1 lita;B-VG Art18;LAO Stmk 1963 §183;LAO Stmk 1963 §3;LAO Stmk 1963 §69 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung sind Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezügliche... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 16. April 2002 ersuchte die beschwerdeführende GmbH um Nachsicht des ihr - wegen verspäteter Entrichtung der am 15. Februar 2002 fälligen Körperschaftsteuervorauszahlung - in Höhe von EUR 17.610,55 vorgeschriebenen Säumniszuschlages. Die Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal 2002 sei auf Grund einer irrtümlich erfolgten "doppelten Umrechnung des Euro-Betrages" statt mit EUR 949.786,-- nur mit EUR 69.023,64 zur Einzahlung gebracht worden. Erst nach Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Eine Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO setzt die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung voraus; eine solche kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt ist. Vielmehr muss die behauptete Unbilligkeit in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen. Im Nachsichtsverfahr... mehr lesen...
Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;BAO §236;BudgetbegleitG 2001;
Rechtssatz: Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer (grundsätzlich unbefristeten) Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO erhoben werden können, bleibt auch nach der durch das BudgetbegleitG 2001 gestalteten Rechtslage kein Raum dafür, derartige
Gründe: i... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. November 2002, 2002/13/0151, Slg. N.F. Nr. 7.771/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde desselben Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als unbegründet abgewiesen, mit dem der Beschwerdeführer als Mitglied des Vorstandes einer Winzergenossenschaft nach § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für uneinbringlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0023 E 19. Dezember 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen für die Entlassung eines einzelnen Gesamtschuldners aus dem Gesamtschuldverhältnis sind grundsätzlich die gleichen wie die für die Nachsicht, nämlich die Unbilligkeit der Einziehung der Abgabe, für welche ein Gesamtschuldner einzuste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers vom 27. Mai 1998 auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten nach § 236 Abs. 1 BAO keine Folge. Der Wortlaut der Bestimmung des § 236 Abs. 1 BAO normiere eindeutig - so die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides -, dass Nachsichtsmaßnahmen nur bei der Erfüllung des Tatbestandes der Unbilligkeit für den Fall der Abgabeneinhebung in Erwägung gezogen werden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/16/0276 E 30. Juni 2005 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat somit einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen mit ähnlichen Fällen - zu einem atypisch... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Mai 2005 stellte die Beschwerdeführerin an die mitbeteiligte Gemeinde hinsichtlich geleisteter Kanalbenützungsgebühren für die Jahre 2000, 2001 und 2002 einen Antrag auf Teilnachsicht gemäß § 183 der Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (im Folgenden: TLAO). In der Begründung: brachte die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, aus dem im Auftrag der mitbeteiligten Gemeinde erstellten Gutachten des Sachverständigen DI (FH) H vom Oktober 2003 gehe hervor... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;LAO Tir 1984 §183;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0221 E 4. März 1999 RS 5 Stammrechtssatz Erscheint schon die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Antrag nach § 236 BAO vorgegangen werden; dies würde... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;LAO Tir 1984 §183;
Rechtssatz: Das Nachsichtsverfahren ist nicht dazu bestimmt, Einwänden, die im Falle einer vermeintlich zu hoch bemessenen Abgabenschuldigkeit im Rechtsmittelweg vorgebracht hätten werden können, nachträglich im Wege einer Abgabennachsicht zum Durchbruch zu verhelfen. Gleiches gilt für Einwände gegen ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;LAO Tir 1984 §183;
Rechtssatz: Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Unbilligkeit des Einzelfalles dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz bzw. der Verordnung selbst folgt... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr in Kopie vorgelegten Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer wurde am 2. Dezember 2005 in der Rechtssache 8 C 37/05 z des Bezirksgerichts Hernals eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 191,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Am 7. Dezember 2005 stellte er folgenden Antrag: "... Ich ersuche hiermit, von den im oa. Verfahren angefallenen Gebühren/Kosten in der Höhe von EUR 191,-- befreit zu werden, da ich mich dzt. in Ha... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger hg. Judikatur ist es in einem Verfahren über den Nachlass von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO) Sache des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände d... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurden im Verfahren 32 Cg 37/00k des Landesgerichtes Linz Pauschalgebühren in Höhe von EUR 57.649,91 vorgeschrieben. Nach teilweiser Entrichtung im Rahmen einer Ratenzahlung hafteten zum 30. September 2003 restliche Pauschalgebühren in Höhe von EUR 33.667,92 unberichtigt aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2003 ersuchte der Beschwerdeführer, diesen Betrag nachzulassen und führte dazu im Wesentlichen aus, das Verfahren 32 Cg 37/00k sei mittlerweile aus Kostengründen... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger hg. Judikatur ist es in einem Verfahren über den Nachlass von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO) Sache des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände d... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien klagten Adolf H auf Zahlung von S 16 Mio, weil dieser ihm überlassene Gelder zur Umschuldung und Erlangung einer Beteiligung an einem Hotelprojekt vereinbarungswidrig verwendet und sich dadurch bereichert habe. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 1. Oktober 1997 wurde im Instanzenzug der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Gewährung von Verfahrenshilfe mit der Begründung: abgewiesen, dass das Liegenschaftsvermögen der Antragstell... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;GEG §9 Abs1 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs2 idF 2001/I/131;
Rechtssatz: In einem Verfahren über den Nachlass von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO) ist es Sache des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände ... mehr lesen...
Mit ihren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers betreffend die Vorschreibung von Gebühren und Erhöhungen bzw. Anträge auf Aussetzung nach § 212a BAO als unbegründet ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer vorliegende Beschwerde und stellte in diesem Zusammenhang auch den Antrag, ihm die Gebühren im Nachsichtswege gemäß § 236 BAO zu erlassen, weil deren Einhebung unbillig sei. Als Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 9. November 2000 wurden der beschwerdeführenden Partei Säumniszuschläge in der Höhe von jeweils 2 % für die von ihr für den Monat August 2000 nicht fristgerecht entrichtete Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (S 38,103.355,70 motorbezogene Versicherungssteuer, S 7,044.285,30 Versicherungssteuer und S 86.391,92 Feuerschutzsteuer) in der Höhe von insgesamt S 904.681,-- vorgeschrieben. Die Festsetzung der Säum... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 12. Juli 2002 wurde die Beschwerdeführerin als Eigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 4 Stmk Kanalgesetz 1988, LGBl. Nr. 79/1988, zum Anschluss an das Kanalnetz der mitbeteiligten Marktgemeinde innerhalb von vier Wochen verpflichtet. Mit einem weiteren Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 12. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin dieser genannten Liege... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §236;B-VG Art18 Abs1;LAO Stmk 1963 §182;LAO Stmk 1963 §183;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0255 E 7. November 2005
Rechtssatz: Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;BAO §236;
Rechtssatz: Die Novelle BGBl. I Nr. 142/2000, mit welcher § 217 Abs. 7 BAO eingefügt wurde, zeigt, dass der Gesetzgeber offensichtlich den Umstand, dass das Verschulden bei der Verhängung des Säumniszuschlages gänzlich außer Betracht bleiben sollte, für unbefriedigend hielt. Aus den Materialien zur genannten Novelle ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 14. September 2004 den Nachlass der ihm mit Zahlungsaufträgen vorgeschriebenen Pauschalgebühren mit der Behauptung, er habe um Verfahrenshilfe angesucht, keine Klage eingebracht und seine Existenz wäre sonst gefährdet. Eine Begründung: für die Behauptung der Existenzgefährdung enthalten die Anträge nicht. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Anträgen des Beschwerdeführers auf Nachlass der vorgeschriebenen Ger... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über diesen Antrag hinausgehen. Der Antrag ist nicht bloß ein Formalerfordernis; es muss ein begründeter Antrag sei... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat somit einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar, Rz 4 zu... mehr lesen...