RS Vwgh 2006/7/6 2006/17/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2006
beobachten
merken

Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;
LAO Tir 1984 §183;

Rechtssatz

Das Nachsichtsverfahren ist nicht dazu bestimmt, Einwänden, die im Falle einer vermeintlich zu hoch bemessenen Abgabenschuldigkeit im Rechtsmittelweg vorgebracht hätten werden können, nachträglich im Wege einer Abgabennachsicht zum Durchbruch zu verhelfen. Gleiches gilt für Einwände gegen die Abgabenbemessung mit der Behauptung der Gesetzwidrigkeit der angewendeten Verordnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006170042.X02

Im RIS seit

14.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten