1.1. Mit Bescheid vom 21. April 1993 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde gegenüber der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 2 Kanalabgabenordnung der Stadt Feldbach die Kanalbenützungsgebühr für den Zeitraum vom 6. April 1993 bis 30. Juni 1993 mit S 116.385,46 fest. In der Begründung: dieses Bescheides führte die Abgabenbehörde im wesentlichen aus, die beschwerdeführende Partei betreibe in der G-Straße 4 und 6 einen Schlachtbetrieb. Die Betriebsabwässer würden in ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4 Abs1;BAO §92;KanalabgabenG Stmk 1955;KanalabgabenO Feldbach 1974 §6;KanalabgabenONov Feldbach 1993;LAO Stmk 1963 §183;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;LAO Stmk 1963 §69;VwRallg;
Rechtssatz: Weder die KanalabgabenO Feldbach noch das Stmk KanalabgabenG 1955 noch... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Erscheint schon die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Antrag nach § 236 BAO vorgegangen werden; dies würde näm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da § 237 Abs 1 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 22. September 1997 wurde der Beschwerdeführerin der Ersatz von Gerichtskosten in der Höhe von S 2.700,--, sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 (GEG) von S 100,--, insgesamt sohin S 2.800,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin beantragte am 30. September 1997, ihr diese vorgeschriebenen Gerichtskosten nachzulassen. Sie sei Eigentümerin eines näher bezeic... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die persönliche Unbilligkeit ist, daß die besondere Härte gerade durch die Einhebung verursacht oder entscheidend mitverursacht wird (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196 zu § 236 BAO; im konkreten Fall führte allein die Einhebung der Gebühr weder zur Notwendigkeit, auf das Liegens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer als Kläger führt zu 23 Cg 70/98x des LG Wiener Neustadt gegen drei beklagte Parteien Klage auf Bezahlung von S 91,972.045,00 sA, ohne Verfahrenshilfe beantragt zu haben. Hinsichtlich der (seiner Meinung nach in Höhe von S 1,340.213,44 zu entrichtenden) Pauschalgebühr stellte er mit Eingabe vom 10. März 1998 den Antrag, ihm die Gebühr gemäß § 9 Abs. 2 GEG nachzulassen, in eventu ihm dafür gemäß § 9 Abs. 1 leg. cit. die Entrichtung in monatlichen Raten zu bewilligen... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;GEG §9 Abs1;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger hg. Judikatur ist es in einem Verfahren über den Nachlaß von Gerichtsgebühren (ebenso wie in einem Verfahren betreffend Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO) Sache des Antragstellers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände dar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. Jänner 1990 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung von Zahlungserleichterungen (monatliche Raten in Höhe von S 18.000,--) und um Gewährung einer Teilnachsicht. Durch die Monatsraten werde sich der Abgabenrückstand von S 567.930,69 (einschließlich der Einkommensteuervorauszahlungen 1990) bis Ende des Jahres auf S 369.930,69 verringern. Dieser Betrag werde sich noch durch die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1989 zusätzlich verringern, weil für dieses ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §294 Abs1;
Rechtssatz: Von einem vorbehaltenen Widerruf iSd § 294 Abs 1 BAO kann nur gesprochen werden, wenn dieser determiniert ist, dh wenn der Bescheid erkennen läßt, unter welchen Umständen ein Widerruf in Betracht kommt. Die Zurücknahme bedarf daher zureichender sachlicher
Gründe: , die im kausalen Zusammenhang mit der ursprünglichen Erlas... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Oktober 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Erstbeschwerdeführerin und den übrigen Beschwerdeführern als Miteigentümern für den Anbau von Appartmentwohnungen sowie Küchen- und Vorratsräumen an das bestehende Hotelgebäude eine ergänzende Kanalanschlußabgabe in der Höhe von S 55.704,-- vor. Im Spruch: dieses Bescheides wurde die Berechnung folgendermaßen dargelegt: "Durch den gegenständlichen Anbau wurde gegenüber dem bisherigen Zu... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §2;KanalgebührenO Edlbach 1984;LAO OÖ 1984 §181;LAO O... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. März 1990 gab der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juli 1989 auf Nachlaß der fälligen Lohnsummensteuer für die Jahre 1987 und 1988 zur Gänze, für 1989 und 1990 zu 50 % insoweit Folge, als die Beschwerdeführerin für die Kalenderjahre 1986 und 1987 von der Lohnsummensteuer befreit wurde und für die Kalenderjahre 1988 und 1989 die halbe Abgabenschuld erlassen wurde. Mit Schreiben vom... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §250 Abs1;BAO §289;LAO NÖ 1977 §183;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §213;
Rechtssatz: Bekämpft die Partei einen prozentmäßig festgesetzten Nachlaß (§ 183 NÖ LAO 1977), so ist Gegenstand des Berufungsverfahrens die Frage der Nachlaßgewährung als solche, nicht aber bloß die Frage, ob ein über den bereits festg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;LAO NÖ 1977 §183;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Nachsichterteilung gemäß § 183 NÖ LAO 1977 für verschiedene Kalenderjahre ist Teilbarkeit gegeben. Die nur teilweise Anfechtung des erstinstanzlichen Nachsichtsbescheides bewirkt, daß hinsichtlich der nicht angefochtenen Tei... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §289 Abs2;BAO §299 Abs1 lita;GdO NÖ 1973 §35 Abs2;LAO NÖ 1977 §183;LAO NÖ 1977 §213 Abs2;LAO NÖ 1977 §220 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 35 Abs 2 NÖ GdO hat über Nachsichtsansuchen in erster Inst... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Am 12. November 1991 wurde vom Bezirksgericht X im Lastenblatt der im Eigentum der Zweitbeschwerdeführerin stehenden Liegenschaft EZ 527, KG H, die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechts bewilligt, wobei die Rechtswirksamkeit dieser Rangordnung bis zum 11. November 1992 bestand. Eine entsprechende Pfandbestellungsurkunde vom 7. Oktober/15. Oktober 1992 wurde "infolge Verzögerungen im Postlauf" erst am 12. November 1992 beim Bezirksgericht vorgeleg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;ABGB §896;BAO §236;GEG §9 Abs2;GGG 1984 TP9 litb Z4;
Rechtssatz: An der Einhebung von Abgaben und damit auch von Gerichtsgebühren besteht ein öffentliches Interesse. Demgegenüber muß das im § 9 Abs 2 GEG als Voraussetzung ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 19. Mai 1994 die Gewährung der Nachsicht für Einkommensteuer 1992 im Betrag von 667.072 S. Zur Begründung: wird in der Eingabe ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Gesellschafter der B-OHG gewesen. Aufgrund einer längerfristigen Phase wirtschaftlicher Schwierigkeiten hätten sich die Gesellschafter im Jahr 1991 dazu entschlossen, die Tätigkeit der Gesellschaft einzustellen, die Aktiva zu verwerten, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaft... mehr lesen...