RS Vwgh 2007/1/24 2003/13/0062

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Veröffentlicht am 24.01.2007
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Index

000
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;
BAO §236;
BudgetbegleitG 2001;

Rechtssatz

Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer (grundsätzlich unbefristeten) Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO erhoben werden können, bleibt auch nach der durch das BudgetbegleitG 2001 gestalteten Rechtslage kein Raum dafür, derartige Gründe in dem der Abgabenfestsetzung nachgelagerten Verfahren nach § 236 BAO zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130062.X02

Im RIS seit

23.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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