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000Norm
BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;Rechtssatz
Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer (grundsätzlich unbefristeten) Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO erhoben werden können, bleibt auch nach der durch das BudgetbegleitG 2001 gestalteten Rechtslage kein Raum dafür, derartige Gründe in dem der Abgabenfestsetzung nachgelagerten Verfahren nach § 236 BAO zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130062.X02Im RIS seit
23.02.2007Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010