RS Vwgh 2007/1/24 2003/13/0062

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Veröffentlicht am 24.01.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Rechtssatz

Eine Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO setzt die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung voraus; eine solche kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt ist. Vielmehr muss die behauptete Unbilligkeit in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen. Im Nachsichtsverfahren können daher nicht Einwände nachgeholt werden, die im Festsetzungsverfahren geltend zu machen gewesen wären (vgl. zusammenfassend mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Stoll, BAO, 2436).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130062.X01

Im RIS seit

23.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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