RS Vwgh 2007/4/24 2005/17/0270

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

E3R E03605700
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

31999R1254 GMO Rindfleisch;
31999R2342 GMO Rindfleisch DV;
AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;
AVG §13;
BAO;
MOG 1985 §105 Abs1;
TPV 2000;

Rechtssatz

§ 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren über Abgaben auf Marktordnungswaren (vgl. z.B. für Kulturpflanzenflächenzahlungen das hg. Erkenntnis vom 21. Juni 1999, Zl. 98/17/0361). Eine sonstige (Sonder-)Vorschrift über die Anwendung der BAO im vorliegenden Zusammenhang besteht nicht. Daraus folgt, dass im Verfahren betreffend die Mutterkuhprämien gemäß § 29 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992 grundsätzlich das AVG anzuwenden ist. Hinsichtlich der Einbringung von Anträgen auf Gewährung von Mutterkuhprämien ist § 13 AVG anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005170270.X01

Im RIS seit

04.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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