Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995150130.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Die antragstellende Partei hat ihren Aufschiebungsantrag ausschließlich damit begründet, daß der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden und die Bezahlung der Kanaleinmündungsgebühr (in der Höhe von insgesamt S 916.344,--) für sie "auf Grund des zur Zeit nicht gutgehenden Unternehmens" einen unverhältnismäßigen Nachteil bewirken würde. Gemäß § 30 Abs. 1 VwGG kommt den Beschwerden vor dem Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 impl;Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr;LAO Wr 1962 §182;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Nachsicht von Kanaleinmündungsgebühren - In den Fällen der Nichterteilung einer Erlaubnis kommt es für die Frage der Vollzugstau... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) vom 31. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 105 und 114 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 664/1994 in Verbindung mit §§ 2 und 9 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Einhebung einer Abgabe auf bestimmte Überschußbestände (überschußbestands-Verordnung), BGBl. Nr. 1103/1994, eine Abgabe auf de... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E03103000E3R E03705000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 11992E177 EGV Art177;31994R3108 Übergangsmassnahmen Handel mit landw Erzeugnissen Art4;61977CJ0106 Simmenthal 2 VORAB;61988CJ0143 Zuckerfabrik Süderdithmarschen Soest VORAB;61993CJ0465 Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH VORAB;BAO §212a;BAO §236;EURallg;MOG 1985 §105 idF 1994/664;MOG 1985 §94 idF 1994/664;ÜberschußbestandsV 1... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) vom 31. Juli 1995 wurde den Beschwerdeführerinnen jeweils gemäß §§ 105 und 114 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 664/1994 in Verbindung mit §§ 2 und 9 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Einhebung einer Abgabe auf bestimmte Überschußbestände (überschußbestands-Verordnung), BGBl. Nr. 1103/1994, eine Ab... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E03103000E3R E03705000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 11992E177 EGV Art177;31994R3108 Übergangsmassnahmen Handel mit landw Erzeugnissen Art4;61977CJ0106 Simmenthal 2 VORAB;61988CJ0143 Zuckerfabrik Süderdithmarschen Soest VORAB;61993CJ0465 Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH VORAB;BAO §212a;BAO §236;EURallg;MOG 1985 §105 idF 1994/664;MOG 1985 §94 idF 1994/664;ÜberschußbestandsV 1... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht sowohl hinsichtlich des behaupteten Sachverhaltes als auch hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage dem mit dem hg. Erkenntnis vom 13. September 1994, 94/14/0109, entschiedenen Beschwerdefall. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses verwiesen (§ 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG). Aus den dort angeführten Gründen mußte auch die vorliegende Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG als unbegründet abgewiesen werden, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994130188.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach der Beschwerde hat die belangte Behörde mit dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ein Ansuchen der Beschwerdeführerin um Nachsicht von bescheidmäßig festgesetzten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von S 439.970,-- abgewiesen. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht auf eine dem § 236 BAO entsprechende Sachentscheidung insofern verletzt, als die belangte Behörde aktenwidrig (antragswidrig) die "sachliche" Unrichtigke... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140109.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. März 1989 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (in der Folge: Finanzamt) dem Erwerber der von der Beschwerdeführerin mit notariellem Kaufvertrag vom 17. November 1982 veräußerten Liegenschaft wegen Aufgabe des begünstigten Zweckes gemäß § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 Grunderwerbsteuer in der Höhe von S 1,040.000,-- vorgeschrieben. Da nach den Erhebungen des Finanzamtes die Einbringungsmöglichkeit der Abgabe beim Erwerber völlig aussichtslos war, hat da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §236;BAO §6 Abs1;
Rechtssatz: Auch dann, wenn eine Einbringungsmaßnahme aussichtlos ist - dies kann unter den Voraussetzungen des § 235 BAO zur Abschreibung führen - bedeutet dies keineswegs, daß damit schon die Voraussetzungen des § 236 BAO vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237;
Rechtssatz: Billigkeitsgründe des § 236 BAO sind - der Wortlaut der Bstimmungen der § 236 und § 237 BAO ist insofern gleichlautend - jedenfalls auch die Billigkeitsgründe des § 237 BAO. Darüberhinaus können bei § 237 BAO weitere Billigkeitsgründe bestehen, die nur bei dem antragstellenden Gesamtschuldner (argumentum: "bei diesem") gegeb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §235;BAO §236;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht hat gemäß § 236 BAO iVm § 235 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches zur Folge und schließt daher jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches und damit auch jede Geltendmachung von Haftungen für die Abgabenschuld aus. Die N... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht eine Land- und Forstwirtschaft. Die Ermittlung des Gewinnes erfolgt nach § 4 Abs. 1 EStG. Mit Kaufvertrag vom 27. März 1980 wurden Waldflächen im Ausmaß von 103,87 ha verkauft. Die Mitunternehmerschaft ermittelte den auf das stehende Holz entfallenden Teil des Kaufpreises mit S 3,476.240,-- und übertrug diese stille Rücklage gemäß § 12 Abs. 1 EStG 1972 einerseits auf Wegbaukosten und andererseits auf die auf d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0081
91/14/0080
Rechtssatz: Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0132). E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0081
91/14/0080
Rechtssatz: Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (Hinweis E 17.5.1989, 85/13/0201, 0202) noch ein Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes und dient auch nicht der nachprüfen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0081
91/14/0080
Rechtssatz: Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...