RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0060

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 33;

Rechtssatz

Folgen einer Gesetzesänderung, die generell erst ab ihrem Inkrafttreten wirken, lassen eine Abgabeneinhebung auf Grund von Sachverhalten, die noch unter die frühere Rechtslage fielen, nicht nach der Lage des Falles unbillig erscheinen (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0279).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150060.X03

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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