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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 33;Rechtssatz
Folgen einer Gesetzesänderung, die generell erst ab ihrem Inkrafttreten wirken, lassen eine Abgabeneinhebung auf Grund von Sachverhalten, die noch unter die frühere Rechtslage fielen, nicht nach der Lage des Falles unbillig erscheinen (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0279).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150060.X03Im RIS seit
14.01.1991